100 Lesepäckchen zum Ausleihen über die Sommer(ferien)zeit
Überraschungen sind toll! Das haben die letzten beiden Sommerlesezeit-Aktionen in den Jahren 2019 und 2022 gezeigt. Zahlreiche Nachfragen erreichten uns und dem wollen wir natürlich gerecht werden.
Es wird auch 2024 wieder spannend! Seit letzten Freitag (12.07.2024) warten in unserer Bibliothek die Leseüberraschungspakete auf ihre Abholer. Gleich zu Öffnungszeitenbeginn und im Laufe des Tages gingen zahlreiche „Blind-Date-Päckchen“ an unsere kleinen und großen Leseratten.
In jedem Wunderpäckchen verstecken sich drei streng geheime Bücher. Jedes dritte Lesepaket enthält noch eine weitere kleine Überraschung, wie Lesezeichen, Gutscheine, Stifte etc.
Die Leseüberraschungen können über die gesamte Ferienzeit mit auf Reisen gehen oder im Liegestuhl im Garten oder auf dem Balkon gelesen werden. Zurück müssen die Bücher erst zum Beginn des neuen Schuljahres, Anfang September. Die Zusatzüberraschungen dürfen natürlich behalten werden.
Damit es vom Lesestoff her keine Verwechslungen gibt, sind die Lesepakete farblich markiert:
- Gelb steht für Kita- und Vorschulkinder.
- Die Farbe Orange ist für Schüler der 1.- 3. Klassen reserviert.
- Kinder der 4. und 5. Klassenstufe nehmen bitte ein Päckchen, wo die Farbe Blau
- Jugendbücher sind grün
- Romane für Erwachsene sind in Zeitungspapier
Letzte Möglichkeit sich ein Lesepaket zu sichern ist dann 14 Tage später, am Freitag, den 26. Juli 2024. Bis dahin darf jede(r) Bibliothekskundin/-kunde ein Lese-Überraschungspäckchen ausleihen*.
Die Verbuchung erfolgt am Servicepoint. Über den Selbstverbucher ist keine „Sommerausleihfrist“ möglich. Wer noch keinen Bibliotheksausweis hat, kann sich am Servicepoint anmelden und gleich im Anschluss das super Sommerangebot nutzen.
Noch Fragen? Dann rufen Sie unter 03371 40 33 40 an oder kommen Sie zu den Öffnungszeiten vorbei.
*Das Angebot gilt nur solange der Vorrat reicht. Ausleihe erfolgt gegen Vorlage des Bibliotheksausweises. Pro Bibliotheksausweis gibt es ein Überraschungspäckchen. Ausnahme: Eltern von noch nicht eingeschulten Kindern dürfen sowohl für sich selbst als auch für die Kinder Päckchen ausleihen.